Abmahnung ebay: Fehlende Grundpreisangabe beim Verkauf von Kabeln

Ein ebay-Händler wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises beim Verkauf von Kabeln nach Länge abgemahnt.

Er verstoße damit gegen die Preisangabenverordnung.

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Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.