Abmahnung ebay: Status Privatverkäufer

Ein ebay-Händler der sich als Privatverkäufer ausweist wurde wegen Irreführung und fehlender Pflichtangaben abgemahnt.

Das ebay-Handeln des Abgemahnten sei gewerblicher Natur und daher seien die gewerblichen Pflichtangaben vorzuhalten.

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