Archiv -9. Juli 2014

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Unzulässig: Anzeige der Versandkosten in Preissuchmaschinen durch Mouse-Over-Effekt
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Abmahnung Adam Pietruszka
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Abmahnung ebay: Status Privatverkäufer
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Abmahnung Dr. med. Ilie Bumbu
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Abmahnung Homepage: Unlautere Werbung mit einem Logo

Unzulässig: Anzeige der Versandkosten in Preissuchmaschinen durch Mouse-Over-Effekt

Mit Urteil vom 13.06.2014 (Az.: 315 O 150/14) hat das LG Hamburg entschieden, dass auch bei einer Preisvergleichsliste innerhalb der Suchmaschine „Google“ bei einer Anzeige zwingend die Versandkosten mitanzugeben sind und dass deren Einblendung lediglich durch einen „Mouse-Over-Effekt“ nicht den Anforderungen des § 1 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 6 PAngV  genügt. Lesen Sie mehr zu diesem Urteil.

Produkt- und Preissuchmaschinen sollen Verbrauchern einen schnellen und einfachen Vergleich verschiedener produktbezogener Angebote im Internet ermöglichen und heben durch errechnete Rangfolgen die kostengünstigste Option für den geplanten Kauf hervor. Damit Anzeigen in den Suchmaschinen mit Blick auf die konkrete Zusammensetzung des Gesamtpreises nicht verfälscht und damit hierarchisch besser eingestuft werden als tatsächlich geboten, gelten auch hier die allgemeinen gesetzlichen Preisinformationspflichten. Der BGH hatte in der Vergangenheit bereits geklärt gehabt, dass in Preissuchmaschinen die Versandkosten bereits anzugeben sind.

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Abmahnung Adam Pietruszka

Herr Adam Pietruszka hat einen Wettbewerber auf ebay wegen angeblich fehlender Pflichtangaben abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Adam Pietruszka
  • Begründung: Der Mitwerber weise sich als Privatverkäufer aus obwohl er gewerblich tätig sei. Es fehlten daher die einschlägigen Pflichtangaben, die vorzuhalten seien.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 25.000 €

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Abmahnung ebay: Status Privatverkäufer

Ein ebay-Händler der sich als Privatverkäufer ausweist wurde wegen Irreführung und fehlender Pflichtangaben abgemahnt.

Das ebay-Handeln des Abgemahnten sei gewerblicher Natur und daher seien die gewerblichen Pflichtangaben vorzuhalten.

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