Abmahnung ebay: Irreführende Werbeaussagen beim Messerverkauf

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen angeblich irreführender Werbung zur Produktbeschaffenheit eines Messers vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Irreführung durch die Aussage „IS-Immerscharf Schliff“

 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

 

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