Archiv -8. Juli 2013

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Abmahnung Kochmesser.de: Immerscharfe Messer
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Abmahnung ebay: Irreführende Werbeaussagen beim Messerverkauf

Abmahnung Kochmesser.de: Immerscharfe Messer

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KG wegen angeblicher irreführender Werbung mit der Produktbeschaffenheit eines Messers vor.

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Anwaltskanzlei Schleinkofer
  • Abmahner: Kochmesser.de Import GmbH & Co KG
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung mit der Werbeaussage “Immer Scharf“ beim Verkauf von Messern
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €,

 

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Abmahnung ebay: Irreführende Werbeaussagen beim Messerverkauf

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen angeblich irreführender Werbung zur Produktbeschaffenheit eines Messers vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Irreführung durch die Aussage „IS-Immerscharf Schliff“

 

 

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