Abmahnung ebay: Irreführende Werbung mit einem veralteten Testergebnis

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen irreführender Werbeaussagen im Zusammenhang mit einem veralteten Testergebnis die Verkaufsplattform ebay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unlautere Werbung mit der Aussage “Test sehr gut” (Ausgabe 06/2009)

 

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