Abmahnung ebay: Preisschaukelei mit „Sonderaktionen“

Eine ebay-Händler wurde wegen angeblicher, sogenannter Preisschaukelei abgemahnt.

So soll er nach Beendigung einer Preis-Sonderaktion direkt die nächste Aktion begonnen haben und damit gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben.

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Unsere Empfehlung

  • Die einer Abmahnung oft beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.
  • Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.
  • Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben. Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.