Abmahnung ebay: Rücksendekosten, Grundpreis, Vertragsschluss und mehr

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform ebay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

  • fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten (40 Euro Klausel)
  • fehlende Angaben zum Grundpreis
  • fehlende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes
  • fehlende Angaben zum Zustandekommen des Vertrages
  • fehlende Angaben zu den Möglichkeiten der Korrektur von Eingabefehlern

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.