Abmahnung Webshop: Grundpreis bei Kettenöl

Ein Webshop-Betreiber, der neben Fahrradzubehör auch Kettenöl verkauft, wurde wegen einem angeblichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAnV) abgemahnt.

Gerügt wird in der Abmahnung die angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis.

 

Wissenswert: Inhaltsprüfung einer Abmahnung

Auf welche Punkte sollte beim Inhalt einer erhaltenen Abmahnung geachtet werden?

  • Sachverhalt zutreffend ? Die Abmahnung sollte zunächst einen zutreffenden Sachverhalt wiedergeben, d.h. sie sollte ein Verhalten beschreiben, dass so tatsächlich stattgefunden hat.
  • Verantwortung für rechtswidriges Verhalten ? Des Weiteren ist zu empfehlen, zu überprüfen, ob Sie für das Ihnen vorgeworfene rechtswidrige Verhalten – wenigstens mittelbar – auch tatsächlich verantwortlich sind.
  • Rechtliche Bewertung des Sachverhaltes ? Darüber hinaus muss der Abmahnende den Sachverhalt wenigstens kurz und knapp rechtlich bewerten. Dies bedeutet, dass Ihnen – dem Abgemahnten – klar daraus hervorgehen sollte, was Ihnen rechtlich vorgeworfen wird, d.h. gegen welche Vorschriften Sie verstoßen haben sollen. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihnen etwa ein Wettbewerbs- oder Urheberrechtsverstoß vorgeworfen wird.
  • Ist die Abmahnung ernst gemeint ? Zudem muss die Abmahnung ernst gemeint sein, d.h. der Abmahnende muss deutlich machen, dass er tatsächlich gewillt ist, seine Ansprüche – notfalls auch gerichtlich – durchzusetzen. Meistens droht der Abmahnende hierzu mit gerichtlichen Schritten, was – wenn dies glaubhaft geschieht – für die Annahme einer ernst gemeinten Abmahnung genügt.

Fazit

Bevor Sie tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sicher sein, dass die Abmahnung auch tatsächlich rechtmäßig ist.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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