Abmahnung absoluts – bikes and more – Mallin und Welponer GbR

Die Firma absoluts – bikes and more – Mallin und Welponer GbR hat einen Webshop-Betreiber wegen einem angeblichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung bezogen auf die Grundpreisangabe abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Firma absoluts – bikes and more – Mallin und Welponer GbR:

  • Abmahner: absoluts – bikes and more – Mallin und Welponer GbR
  • Begründung: fehlende Grundpreisangabe beim Vertrieb von Kettenöl für Fahrräder
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert/Streitwert: 20.000 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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