Abmahnung Webshop: Fehlende Angabe der Mindesthaltbarkeit

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen angeblichem Verstoß gegen die Kosmetikverordnung vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Verstoß gegen die Kosmetikverordnung wegen fehlender Angabe der Mindesthaltbarkeit eines kosmetischen Produktes

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.