Archiv -4. Juli 2013

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Die Vertragsstrafenvereinbarung – ein wirksames Druckmittel
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Abmahnung Michal Piotr Konatowski e.K.: Energieeffizienzklasse
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Abmahnung Bärenapotheke: Verstoß gegen LFGB
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ebay Abmahnung: Nennlebensdauer und Energieeffizienzklasse
5
Abmahnung Webshop: Fehlende Angabe der Mindesthaltbarkeit

Die Vertragsstrafenvereinbarung – ein wirksames Druckmittel

Ohne Druck geht manchmal nichts. Das gilt auch für Verträge. Vereinbaren die Vertragspartner bestimmte Pflichten, sind solche Regelungen umso wirksamer, wenn eine Sanktion vereinbart ist.

 

In vielen Fällen bietet sich daher die Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung bestimmter Pflichten an, in IT-Verträgen beispielsweise bei der Nichteinhaltung von Lieferterminen oder Nichteinhaltung vereinbarter Service Level ….

 

I. Die Vertragsstrafe im Überblick
Beispielsweise in Service-Level-Agreements, bei Kundenschutzklauseln, bei Geheimhaltungspflichten oder bei wichtigen Lieferterminen kann es für den Auftraggeber als Druckmittel für die Einhaltung der jeweiligen Verpflichtung sinnvoll sein, eine Zuwiderhandlung mit einer Vertragsstrafe zu versehen.

Die Vertragsstrafe ist nach der Definition des Bundesgerichtshofs (BGH) „eine meist in Geld bestehende Leistung, die der Schuldner für den Fall der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung einer Verbindlichkeit verspricht“. Gesetzlich geregelt ist die Vertragsstrafe in den §§ 339 ff BGB.

Wichtige Punkte sind

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Abmahnung Michal Piotr Konatowski e.K.: Energieeffizienzklasse

Die Firma Michal Piotr Konatowski e.K. hat einen eBay-Händler wegen angeblich fehlenden Angaben zur Energieeffizienzklasse und zur Nennlebensdauer abgemahnt.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Michal Piotr Konatowski e.K.
  • Begründung:  
    • fehlende Angabe der Energieeffizienzklasse
    • fehlende Angabe der mittleren Nennlebensdauer
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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Abmahnung Bärenapotheke: Verstoß gegen LFGB

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K. wegen angeblich fehlender Angabe der Mindesthaltbarkeit vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Beyerlein Rechtsanwälte
  • Abmahner: Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K.
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Pflichtangabe: Mindesthaltbarkeit
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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ebay Abmahnung: Nennlebensdauer und Energieeffizienzklasse

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich fehlenden Angaben rund um das Thema Enerigeeffizienzklasse  und Nennlebensdauer abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlende Angabe der Energieeffizienzklasse
  • fehlende Angabe der mittleren Nennlebensdauer  

 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

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Abmahnung Webshop: Fehlende Angabe der Mindesthaltbarkeit

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen angeblichem Verstoß gegen die Kosmetikverordnung vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Verstoß gegen die Kosmetikverordnung wegen fehlender Angabe der Mindesthaltbarkeit eines kosmetischen Produktes

 

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