Abmahnung Andrea Wahlgreen

Frau Andrea Wahlgreen hat einen Ebay-Händler wegen unzureichender Informationen zum Widerrufsrecht und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Andrea Wahlgreen
  • Begründung:
    • unzureichende Informationen zum Widerrufsrecht
    • fehlendes Muster-Widerrufsformular
    • fehlende Informationen zur OS-Plattform
    • fehlende Angaben über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
    • fehlende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
    • fehlende Grundpreisangaben bei Fertigverpackungen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Gegenstandswert: 45.000,– €

Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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