Abmahnung ebay, Angela Joo: Irreführende Werbung

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut wieder eine Abmahnung der Frau Angela Joo wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 
Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sandhage Rechtsanwalt
  • Abmahner: Angela Joo
  • Begründung: irreführende Werbeaussage „CE-geprüft“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 4.500 €

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

weiterführende Links

 

 

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