Abmahnung Angelika Rink

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Frau Angelika Rink wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Angelika Rink
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten (“40€-Klausel”)
angeblich fehlerhafte Grundpreisangabe
angeblich fehlerhafte AGB
angeblich fehlerhafte Angaben zur Speicherung des Vertragstextes

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 20.000 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

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