Schlagwort -40 Euro Klausel

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Abmahnung Walter Zehentmaier
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Abmahnung ebay: Widersprüchliche Angaben zu den Rücksendekosten
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Ebay Abmahnung: Angaben zu den Rücksendekosten
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Die häufigsten Abmahngründe im September 2013
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Abmahnung quarz Automotive, Sven Jürisch
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Die häufigsten Abmahngründe im Juli 2013
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Abmahnung ebay: Fristbeginn und 40€-Klausel
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Abmahnung Anke Merkens: Alte Widerrufsbelehrung und Rücksendekosten
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Was regelt die ElektroStoffV im Vergleich zum bisherigen § 5 ElektroG und „RoHs-I“ neu?
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Abmahnung ebay: Alexei Kusmin wegen Rücksendekosten
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Abmahnung Stecker Kabel Adapter UG: Fristbeginn, Wertersatz und mehr
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Abmahnung Amazon: Fristbeginn, Wertersatz, 40-Euro Klausel und mehr
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Abmahnung IDO Verband: Alte Widerrufsbelehrung und mehr
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Die häufigsten Abmahngründe im Monat Februar 2013
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Abmahnung Thomas Russer durch Spiske Maisch

Abmahnung Walter Zehentmaier

Herr Walter Zehentmaier hat einen Mitbewerber wegen angeblich unklarer Angaben zu den Rücksendekosten abgemahnt. 

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Walter Zehentmaier
  • Begründung: angeblich unklare und widersprüchliche Angaben darüber, wer die Rücksendekosten im Falle des Widerrufs trägt.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 Euro

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Abmahnung ebay: Widersprüchliche Angaben zu den Rücksendekosten

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er angeblich widersprüchliche Angaben zu den Rücksendekosten mache.

So soll einerseits der Verbraucher im Rahmen der sog. 40-Euro-Klausel die Rücksendekosten tragen, andererseits werbe der Händler damit, dass er die Kosten der Rücksendung trage.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Ebay Abmahnung: Angaben zu den Rücksendekosten

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich fehlerhaften Angaben zu den Rücksendekosten abgemahnt.

Sowohl die Informationen zu den Rücksendekosten als auch zum Widerrufsrecht seien unvollständig bzw. nicht eindeutig und damit wettbewerbswidrig.

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Die häufigsten Abmahngründe im September 2013

 

Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat September 2013 vorgelegt wurden, sind jetzt ausgewertet und aufbereitet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats September 2013:

  

  1. Widerrufsbelehrung
  2. Irreführende Werbung
  3. 40 Euro Klausel (Rücksendekosten)
  4. Garantieangaben
  5. fehlende Grundpreisangabe
  6. IP-Adresse
  7. Rohstoffkennzeichnung
  8. Kosmetikverordnung
  9. Rückgaberecht
  10. EAR-Registrierung

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

  

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Abmahnung quarz Automotive, Sven Jürisch

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma quarz Automotive, Sven Jürisch wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung und fehlerhaften Angaben zur sog. 40€-Klausel vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: quarz Automotive, Sven Jürisch
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten
    • angeblich fehlerhafte bzw. veraltete Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

 

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Die häufigsten Abmahngründe im Juli 2013

 

Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat Juli 2013 vorgelegt wurden, sind jetzt ausgewertet und aufbereitet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Juli 2013:

  

  1. Irreführende Werbung
  2. Garantieangaben
  3. 40 Euro Klausel
  4. fehlende Grundpreisangabe
  5. Widerrufsbelehrung
  6. Gesundheitsbezogene Angaben
  7. Markenrechtsverletzung
  8. Speicherung Vertragstext
  9. Informationen zum Vertragsschluss
  10. Energieeffizienzklasse

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

weiterführende Links

  

  

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Abmahnung ebay: Fristbeginn und 40€-Klausel

Ein eBay-Händler wurde wegen einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung bezogen auf die Rücksendekosten und dem Fristbeginn abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Angaben zu den Rücksendekosten (40€ Klausel )
  • Angaben zum Fristbeginn des Widerrufs 

 

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Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Anke Merkens: Alte Widerrufsbelehrung und Rücksendekosten

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Anke Merkens wegen angeblicher Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung und fehlerhaften Angaben zu den Rücksendekosten vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte
  • Abmahner: Anke Merkens
  • Begründung:
    • Verwendung einer alten Widerrufsbelehrung
    • angeblichfehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 Euro

 

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Was regelt die ElektroStoffV im Vergleich zum bisherigen § 5 ElektroG und „RoHs-I“ neu?

Zu den wesentlichen neuen Regelungen der ElektroStoffV und der neuen RoHS-II im Vergleich zum ElektroG in der Fassung vom 08.05.2013 und der früheren Richtlinie 2002/95/EG („RoHS-I“) gehören insbesondere folgende:

1. RoHS II gilt für fast alle Elektro- und Elektronikgeräte
Die – mittlerweile aufgehobene – Richtlinie 2002/95/EG („RoHS-I“ oder auch „Stoffverbotsrichtlinie“) regelte die Verwendung von Gefahrstoffen nur bezüglich bestimmter Produktkategorien (vgl. Artikel 2 der Richtlinie 2002/95/EG).

Die ElektroStoffV erweitert mit dem Auffangtatbestand „sonstige Elektro- und Elektronikgeräte“ (§ 1 Abs. 1, Ziffer 11 ElektroStoffV) die Anwendung auf alle neuen Elektro- und Elektronikgeräte (einschließlich Kabel und Ersatzteile), es sei denn, sie fallen unter die in § 1 Abs. 2 ElektroStoffV genannte Ausnahmebestimmung.

Den Originalbeitrag weiterlesen […] 

Abmahnung ebay: Alexei Kusmin wegen Rücksendekosten

Ein eBay-Händler wurde von Herrn Alexei Kusmin wegen angeblich fehlerhaften Angaben zu den Rücksendekosten abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: Alexei Kusmin
  • Begründung: angeblich fehlerbehaftete Angaben zu den Rücksendekosten (40€-Klausel)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Stecker Kabel Adapter UG: Fristbeginn, Wertersatz und mehr

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Firma Stecker Kabel Adapter UG, vertreten durch die Kanzlei Sandhage vor.

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Stecker Kabel Adapter UG
  • Begründung: 
    • angeblich unlautere Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist
    • angeblich wettbewerbswidrige Rücksendebedingungen
    • angeblich fehlerhafte Angaben zum Wertersatz
    • angeblich unlautere Angaben, daß unfreie Rücksendungen nicht angenommen werden
    • angeblich fehlerhafte Angaben zur sog. 40€-Klausel
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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Abmahnung Amazon: Fristbeginn, Wertersatz, 40-Euro Klausel und mehr

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform Amazon betreffend zur Kenntnis gebracht.

 

Abgemahnt wird/werden:

 

  • Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist
  • Angaben zu den Rücksendebedingungen
  • Angaben zum Wertersatz
  • der Hinweis, daß unfreie Rücksendungen nicht angenommen werden

 

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Abmahnung IDO Verband: Alte Widerrufsbelehrung und mehr

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung des IDO Verbands (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.) wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 
Begründet wird diese mit einer angeblich veralteten Widerrufsbelehrung und mehr.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • angeblich veraltete Widerrufsbelehrung
    • angeblich unzulässige Aussage „unfreie Rücksendungen nehmen wir nicht an“
    • angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten (40€ Klausel)
    • angeblich ungenügende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

 

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Die häufigsten Abmahngründe im Monat Februar 2013

 

Die Abmahnungen die der IT-Recht Kanzlei im Monat Februar 2013 vorgelegt wurden, sind ausgewertet und aufbereitet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des abgelaufenen Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Februar 2013:

  

  1. Widerrufsbelehrung ebay
  2. 40-Euro-Klausel (Rücksendekosten)
  3. Irreführende Werbung
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  5. Urheberrechtsverletzung
  6. Gewerblichkeit (Privatverkäufer oder Händler)
  7. Speicherung Vertragstext
  8. Markenrechtsverletzung
  9. Widerrufsfolgen
  10. fehlende Grundpreisangabe

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Am häufigsten wurden Verstöße gegen die folgenden Rechtsbereiche abgemahnt:

  

  1. Wettbewerbsrecht
  2. Urheberrecht
  3. Markenrecht

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

weiterführende Links

  

  

 Haben Sie Handlungsbedarf ?  

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Abmahnung Thomas Russer durch Spiske Maisch

Der IT-Recht Kanzlei München liegt die nächste Abmahnung des Herrn Thomas Russer wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 
Begründet wird diese mit einer angeblich widersprüchlichen Widerrufsbelehrung und mehr.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Spiske Maisch Rechtsanwälte
  • Abmahner: Thomas Russer
  • Begründung:
    • angeblich widersprüchliche Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist in der Widerrufsbelehrung und den AGB (14 Tage vs. 1 Monat)
    • angeblich fehlerhafte Angaben in der Belehrung zum Fristbeginn des Widerrufs
    • angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 7.500 Euro

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.