Abmahnung Anja Röhr: Warnhinweise, Widerrufsbelehrung, Vertagsschluss

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Anja Röhr wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Baek Law – Anwaltskanzlei

Abmahner: Anja Röhr
Begründung:

angeblich fehlende vertragliche Vereinbarung der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)

angeblich fehlende Warnhinweise

angeblich fehlende Angaben zum Vertagsschluss

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Webshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 20.000 Euro,

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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