Abmahnung armardi GmbH & Co KG

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma armardi GmbH & Co KG wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und das Markenrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblichem EAN-Mißbrauch und mehr.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Harald Thomas RA

Abmahner: armardi GmbH & Co KG
Begründung:

angeblicher EAN-Mißbrauch auf Amazon

angebliche Markenrechtsverletzung an der Marke „armardi“

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Amazon
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 20.000 Euro+ 25.000 Euro

 

Unsere Empfehlung

Die der Abmahnung der Firma armardi GmbH & Co KG beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.

Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

 

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