Abmahnung Christian Kraus

Herr Christian Kraus hat einen Ebay-Händler wegen angeblich unzureichender Angaben zum Impressum und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Christian Kraus
  • Begründung:
    • unvollständige Angaben im Impressum (E-Mail fehlt)
    • Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (fehlende Grundpreisangaben)
    • fehlender Pflichttext bei Biozidprodukten gem. Artikel 72 Abs. 1 der Biozidverordnung („Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.“)
    • unzureichende Informationen zur Widerrufsbelehrung
    • fehlendes Muster-Widerrufsformular
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Gegenstandswert: 15.000,00€

Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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