Abmahnung Christian Weiß ebay

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Herrn Christian Weiß wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlendem Ausweis der Gewerblichkeit.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Andreas Hennig RA

Abmahner: Christian Weiß
Begründung:

angebliche Verschleierung des gewerblichen Handelns beim Vertrieb von Textilien

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 15.000 €,

Unsere Empfehlung

Die der Abmahnung des Herrn Christian Weiß beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.

Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.

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