Update Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH „Sanctum“

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Constantin Film Verleih GmbH wegen angeblichem Verstoß gegen das Urheberrecht vor.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Abmahner: Constantin Film Verleih GmbH
Begründung:

angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk “Sanctum”

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse
Gegenstandswert: 10.000 €
Schadensersatzforderung: pauschal 450 €, 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht:  Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

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