Abmahnung Dirk Zimmermann

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Dirk Zimmermann wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Dirk Zimmermann
Begründung:

angeblich irreführende Werbung („Neu und originalverpackt“, obwohl nicht neu und originalverpackt)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 15.000 €

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