Schlagwort -Werbung

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Abmahnung NB Technologie GmbH: Werbung mit „nickelfrei“ für Edelstahluhr
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Abmahnung Fine Art Juweliere UG: Widerrufsbelehrung und Werbung
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Ist das zulässig ? Bewerben von Ware als „Originalersatz“ oder „Erstausrüsterqualität“
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Energiekennzeichnung bei Verkauf und Werbung von TV-Geräten
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Grundsätzlich verboten: Elektronische Werbung in automatisierter Eingangsbestätigung
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Zwingend angeben: Typenbezeichnungen in der Werbung mit elektronischen Haushaltsgeräten
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Gesundheitsbezogene Angabe? „vitalisierend“ in der Werbung für alkoholfreie Biere
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Ist Werbung mit Wirkungsbehauptungen für Kinesio-Tapes unlauter ?
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Abmahnung Sammelstelle: Verein gegen Unwesen – “Testurteil sehr gut”
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Preisempfehlung: Darf ein Hersteller mit seiner eigenen UVP werben?
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Wie wirbt man richtig mit dem GS-Zeichen?
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Werbung mit einem Gütesiegel: Das VDE-Prüfzeichen
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Wie werben Händler rechtssicher mit Preiswerbungsschlagwörtern?
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Abmahnung Sammelstelle: Etienne Wittig
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EU-Vorhaben zur Produktsicherheit und „Made in Germany“

Abmahnung NB Technologie GmbH: Werbung mit „nickelfrei“ für Edelstahluhr

Die Firma NB Technologie GmbH hat eine ebay-Händlerin wegen angeblich unlauterer Werbung mit der Aussage „nickelfrei“ beim Vertrieb von Edelstahluhren abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: NB Technologie GmbH
  • Begründung: Die Händlerin bewerbe eine Herrenarmbanduhr aus Edelstahl mit der Formulierung „nickelfrei“, was nicht stimme
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • pauschale Ausgleichsforderung: 3.000 €

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Abmahnung Fine Art Juweliere UG: Widerrufsbelehrung und Werbung

Die Firma Fine Art Juweliere UG hat einen ebay-Händler wegen mehreren wettbewerbsrechtlichen Vergehen abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Fine Art Juweliere UG
  • Begründung:
    • fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    • Irreführende Werbung (Gold, Silber)
    • Werbung mit Selbstverständlichkeiten
    • unzureichende Angaben zur Garantie
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

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Ist das zulässig ? Bewerben von Ware als „Originalersatz“ oder „Erstausrüsterqualität“

Viele Händler von Ersatzteilen beschreiben bzw. bewerben ihre Ware mit Beschreibungen wie „Originalersatz“, „Erstausrüsterqualität“, „Originalteilqualität“ oder auch „nach Richtlinien der OEM-Hersteller“. Damit soll zum Ausdruck kommen, dass die angebotenen Teile zwar keine Originalteile des Herstellers sind, aber in Aufbau und Qualität diesen entsprechen. Doch ist so eine Beschreibung wettbewerbsrechtlich zulässig?

I. Unzulässigkeit nach § 4 Nr. 9 UWG

Eine wettbewerbsrechtliche Unzulässigkeit könnte sich aus § 4 Nr. 9 UWG  ergeben.

§ 4 Nr. 9 UWG  bestimmt:

“Unlauter handelt insbesondere, wer Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er

– eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt, – die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder – die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt hat;”

Unzulässig wäre dann nicht die Bezeichnung als „Originalersatz“, etc., sondern das Anbieten eines Produkts, das die Nachahmung eines Konkurrenzprodukts darstellt.

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Energiekennzeichnung bei Verkauf und Werbung von TV-Geräten

Seit dem 30.11.2011 schreibt die EU-Verordnung Nr. 1062/2010 eine verbindliche Energieverbrauchskennzeichnung für Fernsehgeräte vor.

Zweck der Verordnung ist die Energieeffizienz von Fernsehgeräten auf Dauer erheblich zu verbessern – stellt doch der Stromverbrauch von Fernsehgeräten einen erheblichen Anteil am Gesamtstrombedarf der Haushalte in der Union dar. Welche Verpflichtungen treffen Hersteller/Importeure in dem Zusammenhang? Was haben Händler bei Bewerbung ihrer Fernsehgeräte im Fernabsatzhandel oder auch im Ladengeschäft zu beachten? Welche Übergangsvorschriften gibt es?

Lesen Sie hierzu den aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei .

Grundsätzlich verboten: Elektronische Werbung in automatisierter Eingangsbestätigung

Prinzipiell stellt elektronische Werbung ein geeignetes und wenig kostenintensives Mittel dar, eine Vielzahl von potentiellen Kunden zu erreichen und diese durch den Hinweis auf besondere Angebote zu spezifischen Kaufentscheidungen zu bewegen. Allerdings stellt das unaufgeforderte Zusenden von elektronischer Werbung ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers nicht nur per Gesetz eine unlautere Handlung dar, sondern kann zudem als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach ständiger Rechtsprechung private Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung auslösen.

Mit Urteil vom 25. April 2014 (Az.: 10 C 225/14) hat das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt festgestellt, dass elektronische Werbung als Teil einer automatischen Empfangsbestätigung in Mail-Form ebenso dem Verbotstatbestand der §§1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 1 BGB  unterfällt – selbst dann, wenn diese lediglich im Abspann der Mail aufgeführt wird.

Der Sachverhalt

Dem Urteil lag ein Sachverhalt zugrunde, in welchem der Kläger, ein Verbraucher, per Mail einen bei der als Versicherungsdienstleister tätigen Beklagten geführten Versicherungsvertrag gekündigt hatte.

In der darauf hin eingehenden automatischen Empfangsbestätigung wies die Beklagte unter dem Punkt „übrigens“ mit den Ausführungen…

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Zwingend angeben: Typenbezeichnungen in der Werbung mit elektronischen Haushaltsgeräten

An den Vertrieb und die Bewerbung von Elektrohaushaltsgeräten werden umfangreiche Informationspflichten geknüpft, die vor allem aus europäischen Rechtssätzen hervorgehen und dem Verbraucher eine informierte und von der Kenntnis aller wesentlichen Produkteigenschaften getragene Kaufentscheidung ermöglichen sollen. Insbesondere technische und energiebezogene Daten müssen so stets bereitgestellt werden.

Mit Urteil vom 19.02.2014 (Az.: I ZR 17/13) hat der BGH nun für den Bereich der Elektrohaushaltsgeräte auch die individuelle Typenbezeichnung zu einem wesentlichen Merkmal erhoben, dessen Vorenthaltung den Irreführungstatbestand des §5a Abs. 3 Nr. 1 UWG  erfüllt und mithin eine wettbewerbswidrige Handlung darstellt.

Der Sachverhalt

Dem Urteil lag die erstinstanzliche Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen ein im Vertrieb von elektronischen Haushaltsgeräten tätiges Einzelhandelsunternehmen zu Grunde, welches in Werbeprospekten diverse Geräte angeboten hatte, ohne die jeweilige Typenbezeichnung der Produkte anzuführen.

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Gesundheitsbezogene Angabe? „vitalisierend“ in der Werbung für alkoholfreie Biere

Gerade in der Lebensmittelbranche ist der Einsatz von werbenden Formulierungen, die dem Verbraucher förderliche Auswirkungen des Verzehrs auf die Leistungsfähigkeit, die körperliche Verfassung oder die Gesundheit in Aussicht stellen, weit verbreitet. Die so verwendeten Wortmittel sollen die Kaufentscheidung des Verbrauchers positiv beeinflussen und ihn längerfristig an das jeweilige Produkt binden. Regelmäßig ist die Zulässigkeit solcher Werbung nur anhand der allgemeinen Grundsätze des Lauterkeitsrechts zu bemessen. Etwas anderes gilt allerdings, wenn es sich bei den Formulierungen um gesundheitsbezogene Angaben handelt, an deren Rechtmäßigkeit die sogenannte „Health-Claims-Verordnung“ oder HCVO (VO (EG) Nr. 1924/2006) besondere Anforderungen und Voraussetzungen knüpft.

Mit Urteil vom 19.12.2013 (Az.: 8 O 99/13) hat das VG Arnsberg entschieden, dass die Verwendung des Attributs „vitalisierend“ in der Werbung für alkoholfreies Bier wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist, da keine gesundheitsbezogene Angabe vorliegt.

Die „gesundheitsbezogene Angabe“ nach Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der „Health-Claims-Verordnung“

Die Health-Claims-Verordnung setzt den Maßstab der Zulässigkeit von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben fest, die in kommerzieller Form in der Kennzeichnung, Aufmachung oder Bewerbung von Lebensmitteln eingesetzt werden.

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Ist Werbung mit Wirkungsbehauptungen für Kinesio-Tapes unlauter ?

Das OLG Celle (Az.: 13 W 77/13) und das LG Ulm (Az.: 10 O 35/13 KfH) haben mit Urteil vom 05.12.2013 bzw. 08.05.2013 für das sogenannte Kinesio-Taping entschieden, dass die Werbung mit positiven Therapieeffekten unlauter ist, wenn die getroffenen Wirkungsaussagen nicht auf hinreichend aussagekräftigen wissenschaftlichen Ergebnissen basieren. Lesen Sie mehr zu den Entscheidungen in unserem Beitrag.

Im Bereich des Arzneimittel- und Medizinproduktevertriebs, sowie bei Anbietern von medizinischen Behandlungen, werden die positiven Effekte der jeweils angewandten Produkte regelmäßig werbewirksam verwendet, um die Kauf- oder Behandlungsentscheidungen der potenziellen Kunden in absatzfördernder Weise zu beeinflussen. Allerdings sind mit der rechtmäßigen Werbung mit heilenden oder gesundheitsfördernden Behandlungsfolgen lauterkeitsrechtliche Anforderungen verbunden, deren Verstoß ein hohes Abmahnrisiko birgt.

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Abmahnung Sammelstelle: Verein gegen Unwesen – “Testurteil sehr gut”

Wir haben wieder eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. für die Abmahnung Sammelstelle erhalten.

 

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V, der diese Abmahnung selbst ausspricht bemängelt eine angeblich irreführende Werbung mit einem Testurteil (“Testurteil sehr gut”).

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Preisempfehlung: Darf ein Hersteller mit seiner eigenen UVP werben?

Die Werbung mit einer unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) ist es ein weit verbreitetes Werbemittel, um Kunden anzuziehen, denn es suggeriert dem Käufer, dass dieser es mit einem besonders günstigen Angebot zu tun hat.

Die grundsätzliche rechtliche Zulässigkeit dieser Art von Werbung für Händler ist weitestgehend geklärt. Fraglich bleibt jedoch, ob auch ein Hersteller selbst, der gleichzeitig Händler ist, mit seiner eigenen UVP werben darf.

 

I. Grundvoraussetzungen für die Zulässigkeit von Werbung mit einer UVP
Die Werbung mit einer UVP basiert auf einer Gegenüberstellung des vom Händler verlangten (niedrigeren) Preises mit der UVP des Herstellers. Auf diese Weise deutet der direkte Vergleich mit der Herstellerempfehlung eine Preisgünstigkeit im Marktvergleich an.

Damit eine  derartige Werbung zulässig ist, muss sie grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Es muss eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers auch tatsächlich vorliegen. Unzulässig ist insbesondere die Werbung mit sog. Mondpreisen, die tatsächlich nie gefordert wurden.

 

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Wie wirbt man richtig mit dem GS-Zeichen?

Was ist das GS-Zeichen? Wer darf es unter welchen Voraussetzungen beantragen und welche Pflichten treffen dabei den Hersteller, Importeur und Händler? Welche Rolle spielt dabei der sog. „Quasi-Hersteller“? Bei vielen Herstellern (Importeuren sowie Händlern) besteht eine enorme Rechtsunsicherheit dahingehend, wie rechtssicher mit einem GS-Zeichen geworben werden darf.

 

Grund genug, die Thematik eingehend in den aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei zum Thema zu durchleuchten – natürlich unter Berücksichtigung des neuen Produktsicherheitsgesetzes.

Grund genug, die Thematik eingehend in den aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei zum Thema zu durchleuchten – natürlich unter Berücksichtigung des neuen Produktsicherheitsgesetzes.

Werbung mit einem Gütesiegel: Das VDE-Prüfzeichen

Immer häufiger sind auf gängigen Produkten spezifische Prüfzeichen zum Zwecke der Verbraucherinformation abgebildet, die dem potentiellen Käufer nicht nur die hohe Qualität der Ware, sondern vor allem auch deren Konformität mit gewissen Sicherheitsstandards vermitteln sollen.

Neben gesetzlich vorgeschriebenen Zeichen (wie z.B. der CE-Kennzeichnung) kommt auch den Zeichen privater Prüforganisationen hohe Bedeutung zu. Diese unterziehen die zu untersuchende Ware oft intensiveren Tests oder prüfen die Übereinstimmung der Produkte mit bestimmten Richtlinien über das gesetzliche Maß hinaus.

Auf der einen Seite ist allerdings vielen Verbrauchern die Bedeutung der verschiedenen Produktkennzeichen, die meist in Form von Logos oder Symbolen auftreten, nicht bekannt, obwohl sie primär als Hilfe bei der Kaufentscheidung dienen sollen.

Auf der anderen Seite nutzen Lieferanten und Händler vermehrt insbesondere die Zeichen privater Prüfverbände aufgrund mangelnder Transparenz der Vergabekriterien, ohne dabei die an die Nutzung gestellten spezifischen Anforderungen zu erfüllen. Dies geht nicht nur mit einem hohen Abmahnrisiko auf Grundlage des unlauteren Wettbewerbs einher, sondern kann auch dazu führen, dass der Zeichenmissbrauch selbst von der jeweiligen Prüforganisation geahndet wird.

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Wie werben Händler rechtssicher mit Preiswerbungsschlagwörtern?

Viele Händler sind sich unsicher, auf welche Art und Weise sie ihre Warenpreise bewerben dürfen, ohne dabei eine wettbewerbsrechtliche Irreführung hervorzurufen Ist es etwa bei der Eröffnung eines neuen Online-Shops zulässig, „Eröffnungspreise“ anzubieten? Darf man so einfach mit „Billig“- oder Dauertiefpreisen“ werben? Wie sieht es mit dem Begriff „Ladenpreis“ aus? Die IT-Recht Kanzlei hat über 25 Preiswerbungsschlagwörter zusammengetragen – samt einer Einschätzung des jeweiligen Abmahnrisikos.

 

 

„Ab-Preis“
Bewirbt ein Unternehmen seine Produkte blickfangmäßig herausgestellt unter Hinweis auf bestimmte Leistungsmerkmale mit einem „ab“-Preis, um bei den Kunden den Eindruck eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, muss das angepriesene Leistungsangebot jedenfalls dem Grunde nach auch mit den entsprechend beworbenen Leistungsmerkmalen bereits zu dem angegebenen Mindestpreis („ab-Preis“) (und nicht erst in höheren Preisvarianten) zu erhalten sein. Andernfalls stellt sich die Werbung als irreführend da. Urteil.

Achtung: Nach Ansicht des VG Freiburg ist jedoch die Angabe des Grundpreises als „Ab-Preis“ in der Werbung prinzipiell rechtswidrig. So spräche bereits der Wortlaut des § 2 Abs. 1 PAngV dagegen, , insoweit die Werbung mit „Ab-Preisen“ für zulässig zu halten. Denn darin sei von der Angabe des Grundpreises bzw. von dem Preis je Mengeneinheit die Rede.

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Abmahnung Sammelstelle: Etienne Wittig

Für die Abmahnung Sammelstelle der IT-Recht Kanzlei wurde uns eine Abmahnung der Frau Etienne Wittig vertreten durch die Kanzlei Obladen Gaessler zur Kenntnis gebracht.

 

 

Frau Etienne Wittig rügt in dieser Abmahnung eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung und angelich irreführende Angaben beim Verkauf von Tonern.

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

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Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

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EU-Vorhaben zur Produktsicherheit und „Made in Germany“

Die EU-Kommission will (zumindest mittelbar) ein Heiligtum der deutschen Industrie antasten: Nach einem Normvorschlag sollen künftig alle in der EU produzierten Produkte entweder mit „Made in EU“ oder „Made in [Mitgliedsstaat]“ gekennzeichnet werden – was als relativ harmlose Idee begann, hat nun eine hitzige Debatte über Sinn und Unsinn des Labels entzündet. Aber wie schlimm steht es nun um „Made in Germany“? Ein Überblick.

 

 

„Made in Germany“ – eine kurze Geschichte
Tatsächlich ist bis heute nicht endgültig geklärt, was „Made in Germany“ tatsächlich bedeutet. Ursprünglich wurde die Bezeichnung 1887 in Großbritannien eingeführt, um den dortigen Markt vor billigen Imitaten aus dem Ausland zu schützen. Als sich dann jedoch herausstellte, dass ausgerechnet die deutschen Produkte von besonders hoher handwerklicher Qualität waren, wandelte sich die Bezeichnung nach und nach vom Billiglabel zum Gütesiegel. Hierzulande wurde allerdings nie reglementiert, wann und wie das Label vergeben werden darf; lediglich die Rechtsprechung hat immer wieder…

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.