Abmahnung Elisabeth Reinecke

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Elisabeth Reinecke wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Elisabeth Reinecke
Begründung:

angeblich fehlende oder fehlerhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung hinsichtlich

der Regelung der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
dem Fristbeginn
den Widerrufsfolgen
der Angabe der Telefonnummer

angeblich fehlerhafte AGB hinsichtlich des Transportrisikos

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 20.000 €

 

Wissenswert: Wie bemessen sich die Kosten einer Abmahnung ?

Eine Abmahnung verursacht Kosten, die in der Regel der Abgemahnte zu zahlen hat.

Regelmäßig bevollmächtigt der Anspruchsberechtigte einen Anwalt dazu, die Abmahnung vorzunehmen.
Der Anwalt stellt dem Abgemahnten anschließend seine Kosten in Rechnung.

Die Höhe der Kosten richtet sich dabei nach dem Gegenstandswert (Streitwert), dieser wird vom gegnerischen Anwalt geschätzt.

Grundlage der Schätzung ist vor allem das wirtschaftliche Interesse des Abmahnenden an der Durchsetzung des behaupteten Unterlassungsanspruchs.

Der Gegenstandswert wird in der Praxis vielfach sehr hoch angesetzt. Zum einen, um einen gewissen Einschüchterungseffekt beim Abgemahnten zu erzielen und zum anderen, um Spielraum für eventuelle Vergleichsverhandlungen zu haben. Hinzu kommt, dass der abmahnende Rechtsanwalt im Hinblick auf die eigenen Gebühren ein Interesse daran, den Gegenstandswert möglichst hoch anzusetzen.

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

 

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?  

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