Abmahnung Erbengemeinschaft Astrid Lindgren

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Erbengemeinschaft Astrid Lindgren wegen angeblicher Verstöße gegen das Markenrecht vor.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Erbengemeinschaft Astrid Lindgren
Begründung: angebliche Markenrechtsverletzung an der Marke ”Villa Kunterbunt”
Rechtlicher Bezug: Markenrecht
Internet-Plattform: Website
Gegenstandswert: 50.000 Euro

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.