Abmahnung Niels Reinhard und Tim Hoffmann

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung  der Herren Niels Reinhard und Tim Hoffmann wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Niels Reinhard und Tim Hoffmann
Begründung: angebliche Urheberrechtsverletzung an dem(Ton-) Werk “Nein, Mann!“
Rechtlicher Bezug: Urheberrecht (UrhG)
Internet-Plattform: File-Sharing Netzwerk /Tauschbörse

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.