Abmahnung der Firma Euro Trade

Abmahnung wegen fehlerhafter Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmittel

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Firma Euro Trade vor, in der die folgenden angeblichen Verstöße gegen die Preisangabenverordnung, die Health-Claim Verordnung sowie rechtswidrige AGB gerügt werden.

Insbesondere ging es darum, dass

  1. die Grundpreise je Mengeneinheit i.S.d. §§ 2 I , 2 III PAngV nicht angegeben worden seien.
  2. die Informationspflichten des Art. 10 II HCV beim Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln nicht beachtet worden seien.

Zudem sei die nachstehende, angeblich rechtswidrige, Klausel verwendet worden:

„Ich möchte regelmäßig interessante Angebote per E-Mail erhalten. Meine E-Mail Adresse wird nicht an andere Unternehmen weiteregegeben. Diese Einwilliung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse für Werbezwecke kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem ich den Link „Abmelden“ am Ende des Newsletters anklicke.“

Hinweis:
Ob derzeit noch weitere Abmahnungen dieses Anbieters in Umlauf sind, entzieht sich zum jetzigen Zeitpunkt unserer Kenntnis. Wir werden jedoch unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten.

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.