Abmahnung FUXTEC GmbH

Die Firma FUXTEC GmbH hat einen Onlineshop-Betreiber wegen irreführender Preisangaben und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: FUXTEC GmbH
  • Begründung:
    • irreführende Preisangaben
    • unzulässige Bewerbung mit unterschiedlich befristeten Einführungszeiträumen (Rabattaktionen)
    • unzulässige Garantieangaben („2 Jahre Garantie“ und/oder „überzeugende 2 Jahre Garantie“)
    • fehlende Pflichtinformationen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Gegenstandswert: 52.500,00 €

Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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