Abmahnung Glücksshop UG

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Glücksshop UG wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Informationen zum Vertragsschluss und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Glücksshop UG
Begründung:

angeblich fehlende Informationen zum Vertragsschluss
angebliche Verstöße gegen das BatterieG
angeblich fehlender Hinweis auf die Möglichkeit der Korrektur von Eingabefehlern
angeblich fehlende Infos zur Speicherung des Vertragtextes

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Amazon
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro,

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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