Abmahnung Golfakademie GmbH & Co KG

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Golfakademie GmbH & Co KG wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.

 
Begründet wird diese mit angeblich nicht autorisierter Nutzung von Texten.

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: fink henkel & partner, Rechtsanwälte
  • Abmahner: Golfakademie GmbH & Co KG
  • Begründung: angeblich unerlaubte Nutzung von Texten beim Vertrieb von Golfprodukten
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Tradoria
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

weiterführende Links

 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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