Abmahnung Goodwheel GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Goodwheel GmbH wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Kettschau & Partner  – Rechtsanwälte

Abmahner: Goodwheel GmbH
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
angeblich fehlerhafte Angaben zum Widerrufsrecht
angebliche Verwendung von unterschiedlichen Fassungen einer Widerrufsbelehrung
angebliche Urheberrechtsverletzung

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Webshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 20.000 €

 

Unsere Empfehlung

Der im Zusammenhang mit anwaltlichen Abmahnungen angesetzte Streitwert sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden, da er sich unmittelbar auf die Kostenlast des Abgemahnten auswirkt. Teilweise setzen die Gerichte die Streitwerte in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten je nach Verstoß unterschiedlich hoch an. Auch die Anzahl der gerügten Verstöße kann sich auf die Streitwerthöhe auswirken. Wir empfehlen daher generell, den der Abmahnung ggf. zugrunde gelegten Streitwert stets durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, die Übernahme der im Zusammenhang mit einer Abmahnung geltend gemachten Kosten – auch für den Fall der Abgabe einer Unterlassungserklärung – vollständig zu
verweigern, etwa weil sich hinreichend viele Anhaltspunkte dafür zeigen, dass die Abmahnung unberechtigt ist. Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.

 

weiterführende Links

Ihre Abmahnungfür die Abmahnung-Sammelstelle ?

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.