Update Abmahnung GSDR GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma GSDR GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich unerlaubter Verwertung eines geschützten Werkes.

Überblick und Inhalt

Abmahner: GSDR GmbH
Begründung:

angeblich unerlaubte Verwertung des Musikwerkes „You´re not alone“ des Künstlers Mads Langer

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing / Tauschbörse

 

Unsere Empfehlung

Die der Abmahnung der GSDR GmbH beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.

Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.

 

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

 

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?  

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax:
089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

 

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.