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Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH “Mads Langer”
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Update Abmahnung GSDR GmbH

Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH “Mads Langer”

Wir wurden über eine Abmahnung der Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing informiert.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Sony Music Entertainment Germany GmbH
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Behold” von Mads Langer

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Update Abmahnung GSDR GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma GSDR GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich unerlaubter Verwertung eines geschützten Werkes.

Überblick und Inhalt

Abmahner: GSDR GmbH
Begründung:

angeblich unerlaubte Verwertung des Musikwerkes „You´re not alone“ des Künstlers Mads Langer

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing / Tauschbörse

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.