Abmahnung Heine Apotheke Blankenese, Grundpreis nicht beim Endpreis

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Heine Apotheke Blankenese, Inhaberin Carola Gonzalez wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich fehlender Angabe des Grundpreises.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Heine Apotheke Blankenese
Begründung:

angeblich fehlende Angabe des Grundpreises in unmittelbarer Nähe beim Endpreis

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen. 

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