Abmahnung IDO Verband: Grundpreisangaben bei Waren in Fertigpackungen nach Volumen

Der IDO Verband hat einen Amazon-Händler wegen fehlender Grundpreisangaben bei Waren in Fertigpackungen nach Volumen und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • fehlende Grundpreisangaben bei Waren in Fertigpackungen nach Gewicht
    • fehlende Grundpreisangaben bei Waren in Fertigpackungen nach Volumen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Geforderte Kostenpauschale: 232,05 € brutto

Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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