Abmahnung IDO Verband: Pauschale Werbung mit der Aussage „Garantie“ ist nicht zulässig

Der IDO Verband hat einen Amazon-Händler wegen unzulässiger pauschaler Bewerbung von Waren mit der Aussage „Garantie“ und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • unzulässige pauschale Bewerbung von Waren mit der Aussage „Garantie“
    • fehlende Grundpreisangaben bei Waren in Fertigpackungen nach Volumen
    • fehlende Grundpreisangaben bei Waren in Fertigpackungen nach Gewicht
    • fehlende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Geforderte Kostenpauschale: 232,05 € brutto

Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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