Abmahnung ebay, Ines Martin: Rücksendekosten (40€-Klausel)

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Frau Ines Martin wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich unzureichenden Vereinbarungen hinsichtlich der Rücksendekosten.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: RA Sascha Tawil
  • Abmahner: Ines Martin
  • Begründung: angeblich unzureichende Angaben zu den Rücksendekosten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 6.500 €,

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

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