Archiv -5. Dezember 2012

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Abmahnung Digiprotect, Peer-to-Peer-Netz: “Cassey Doreen”
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Preisangabenverordnung richtig: Interessantes Urteil zum Sternchenhinweis
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Abmahnung Fort Knox Entertainment, P2P-Netz: “No More Tears On The Dancefloor”
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Abmahnung Cult Movie, Urheberrechtsverletzung: “Hidden Fortress”
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Abmahnung ICS International Concert Service GmbH
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Abmahnung MIG Film GmbH, P2P-Netz: “Die Kompanie der Unbekannten”
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Abmahnung World of Video Trümmers, Rainer Heumann
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ebay Abmahnung Thomas Baczewski: 40 Euro Klausel (Rücksendekosten)
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Abmahnung ebay, Ines Martin: Rücksendekosten (40€-Klausel)
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Abmahnung ebay: 40€ Klausel
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Abmahnung ebay: Fehlende Vereinbarung der Rücksendekosten
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Abmahnung Amazon: „Alte“ Widerrufsbelehrung
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ebay Abmahnung Markenrechtsverletzung “WOA”

Abmahnung Digiprotect, Peer-to-Peer-Netz: “Cassey Doreen”

Die Firma Digiprotect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH mahnt Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

 

Überblick und Inhalt:

 

  • Abmahner: Digiprotect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH
  • Begründung: Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Cassey Doreen – Girls Just Want To Have Fun”
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

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Preisangabenverordnung richtig: Interessantes Urteil zum Sternchenhinweis

Das Oberlandesgericht Köln hatte sich kürzlich mit den berühmten Sternchenhinweisen in Preisangaben zu befassen. Das erstaunlich händlerfreundliche Urteil kommt zu dem Ergebnis, dass beim Endpreis die „nicht bezifferbaren Preisbestandteile“ in einem sog. Sternchenhinweis genannt werden dürfen, wenn nur deutlich genug auf diesen hingewiesen wird (vgl. aktuell OLG Köln, Urt. v. 22.06.2012, Az. 6 U 238/11). 

Das leider etwas langatmige Urteil, das überdies weitestgehend auf eine ältere BGH-Entscheidung verweist, kommt gegen Ende zu einem recht interessanten und nachvollziehbaren Schluss: Sternchenhinweise sind für die nicht bezifferbaren Preisbestandteile zulässig, solange nur der Asterisk („Sternchen“), der auf den eigentlichen Hinweis verweist, ausreichend deutlich erkennbar ist (vgl. OLG Köln, Urt. v. 22.06.2012, Az. 6 U 238/11; mit weiteren Nachweisen):

Die Antragsgegnerin hat in einer Fußnote angegeben: ‚Voraussetzung ist ein analoger Kabelanschluss von Unitymedia (erhältlich z.B. für 17,90 mtl. […]) […]‘. Dieser Text erfüllt inhaltlich die zu stellenden Anforderungen. Er ist wegen seiner Anordnung auf derselben ersten Seite und seiner relativen Kürze auch leicht erkennbar und trotz der geringen Schriftgröße vor dem hellen Hintergrund deutlich lesbar. [Es] ist auch seine Publizierung durch einen Sternchenhinweis nicht zu beanstanden. Dass die zusätzlichen Preisangaben durch einen Sternchenhinweis erfolgen dürfen, entspricht der […] Auffassung des BGH. Dieser verlangt […], dass ‚der Sternchenhinweis am Blickfang teilhat‘. Voraussetzung ist danach, dass das Sternchen selbst, also das Zeichen *, Bestandteil des Blickfanges, also insbesondere nicht unauffälliger als der übrige blickfangmäßig hervorgehobene Text ist. Diese Voraussetzung ist erfüllt: das Sternchen befindet sich in einer dem Währungszeichen € entsprechenden Größe neben der Angabe ‚25 € mtl.‘.“  

  

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

Abmahnung Fort Knox Entertainment, P2P-Netz: “No More Tears On The Dancefloor”

Die Firma Fort Knox Entertainment GmbH mahnt Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

 

Überblick und Inhalt:

 

  • Abmahner: Fort Knox Entertainment GmbH
  • Begründung: Urheberrechtsverletzung an dem Werk “No More Tears On The Dancefloor”
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

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Abmahnung Cult Movie, Urheberrechtsverletzung: “Hidden Fortress”

Die Firma Cult Movie Entertainment GmbH mahnt Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

 

Überblick und Inhalt:

 

  • Abmahner: Cult Movie Entertainment GmbH
  • Begründung: Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Die verborgene Festung – Hidden Fortress”
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

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Abmahnung ICS International Concert Service GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma ICS International Concert Service GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: ICS International Concert Service GmbH
  • Begründung: angebliche Markenrechtsverletzung an der Wortmarke „W.O.A.“ durch den Vertrieb von Produkten mit dem Begriff „WOA“ (Verwechslungsgefahr)
  • Rechtlicher Bezug: Markenrecht, Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 50.000 €

 

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Abmahnung MIG Film GmbH, P2P-Netz: “Die Kompanie der Unbekannten”

Die Firma MIG Film GmbH mahnt Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

 

Überblick und Inhalt:

 

  • Abmahner: MIG Film GmbH
  • Begründung: Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Pathfinders – Die Kompanie der Unbekannten”
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

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Abmahnung World of Video Trümmers, Rainer Heumann

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma World of Video Trümmers, Rainer Heumann wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 

Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben zu den Rücksendekosten und mehr.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: World of Video Trümmers, Rainer Heumann
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten
    • angebliche Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

 

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ebay Abmahnung Thomas Baczewski: 40 Euro Klausel (Rücksendekosten)

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben zu den Rücksendekosten.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sascha Tawil RA
  • Abmahner: Thomas Baczewski
  • Begründung: angeblich unzureichende Angaben zur Übernahme der Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechtes
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 6.500 €

 

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Abmahnung ebay, Ines Martin: Rücksendekosten (40€-Klausel)

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Frau Ines Martin wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich unzureichenden Vereinbarungen hinsichtlich der Rücksendekosten.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: RA Sascha Tawil
  • Abmahner: Ines Martin
  • Begründung: angeblich unzureichende Angaben zu den Rücksendekosten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 6.500 €, Mehr erfahren

Abmahnung ebay: 40€ Klausel

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform ebay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

  • fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten

 

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Abmahnung ebay: Fehlende Vereinbarung der Rücksendekosten

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform ebay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

  • fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten (40 Euro Klausel)

 

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Abmahnung Amazon: „Alte“ Widerrufsbelehrung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform Amazon betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Verwendung einer veralteten Fassung einer Widerrufsbelehrung

 

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ebay Abmahnung Markenrechtsverletzung “WOA”

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine markenrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Markenrechtsverletzung durch Verwechslungsgefahr

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.