Abmahnung IT GmbH wegen unlauterer E-Mail Werbung

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma IT GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich unzulässiger E-Mail Werbung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Just Law Rechtsanwälte

Abmahner: IT GmbH
Begründung:

angeblich unlauterer Versand von E-Mail Werbung ohne Einwilligung der Empfänger

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Gegenstandswert: 30.000 €,

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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