Abmahnung Janine Zimmermann

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Frau Janine Zimmermann wegen angeblich wettbewerbswidrigem Verhalten durch die Formulierung „unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen“ vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des Frau Janine Zimmermann:

 

  • Abmahner: Janine Zimmermann
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    • angeblich unlautere Angaben zu Rücksendungen (unfreie Rücksendungen)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

  

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.