Archiv -31. Oktober 2013

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Links der Woche: LinkedIn zieht, Dell geht von Börse, freundlicher Personalausweis, Adobe-Hack & Fachkräftemangel
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Abmahngefahr: Angabe der Rechtsform darf bei Werbemaßnahmen nicht fehlen
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Abmahnung Janine Zimmermann
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Abmahnung ebay: Unfreie Rücksendung

Links der Woche: LinkedIn zieht, Dell geht von Börse, freundlicher Personalausweis, Adobe-Hack & Fachkräftemangel

Eine kurze, aber dennoch arbeitsreiche Woche liegt fast hiner uns, vor dem verlängerten Wochenende gibt es aber noch unsere Links der Woche.

 

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 44  (28.10. – 31.10.2013):  

 

  • 🙂 Karriere-Netzwerk: LinkedIn zieht mehr Nutzer an, mehr…
  • 😐 Nach 25 Jahren: Dell verschwindet von der Börse, mehr…
  • 😉 PR-Handbuch: Neuer Personalausweis in freundlichem Licht, mehr…
  • 🙁 Adobe-Hack: Betrifft mindestens 38 Millionen Accounts, mehr…
  • 😐 Fachkräftemangel: IT-Spezialisten sind weiter gefragt, mehr…
  • 😉 Kartellstreit: EU-Kommission bittet Google-Konkurrenten um ihre Meinung, mehr…

Abmahngefahr: Angabe der Rechtsform darf bei Werbemaßnahmen nicht fehlen

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 18.04.2013; Az. I ZR 180/12) hat entschieden, dass ein Unternehmen bei Werbemaßnahmen seine Rechtsform angeben muss. Andernfalls droht ein Verstoß gegen die Vorgaben des § 5a Abs. 2 und 3 Nr. 2 UWG.

 

Was ist geschehen? – Der Sachverhalt
In einer Zeitungsbeilage wurden Elektronikprodukte beworben, ohne dass der werbende Einzelkaufmann auf seine Eigenschaft als eingetragener Kaufmann („e.K.“) hinwies. Im Fehlen dieses Rechtsformzusatzes sah der Kläger einen Verstoß gegen § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG, da die Identität des Werbenden nicht deutlich würde.

Die einschlägige gesetzliche Regelung des § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG lautet, wie folgt:

„Werden Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preis in einer dem verwendeten Kommunikationsmittel angemessenen Weise so angeboten, dass ein durchschnittlicher Verbraucher das Geschäft abschließen kann, gelten folgende Informationen als wesentlich im Sinne des Absatzes 2, sofern sie sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergeben

 

Den ganzen Beitrag lesen (…)

Abmahnung Janine Zimmermann

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Frau Janine Zimmermann wegen angeblich wettbewerbswidrigem Verhalten durch die Formulierung „unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen“ vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des Frau Janine Zimmermann:

 

  • Abmahner: Janine Zimmermann
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    • angeblich unlautere Angaben zu Rücksendungen (unfreie Rücksendungen)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

Mehr erfahren

Abmahnung ebay: Unfreie Rücksendung

Ein ebay Händler wurde wegen angeblich wettbewerbswidrigen Klauseln bezogen auf die Rücksendekosten abgemahnt.

 

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten („unfreie Rücksendungen“)

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.