Abmahnung Johs. von Ehren Garten GmbH & Co. KG

Die Firma Johs. von Ehren Garten GmbH & Co. KG hat einen Mitbewerber auf Amazon, der u.a. Knoblauch in Öl vertreibt, wegen einem angeblichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung Werbung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Johs. von Ehren Garten GmbH & Co. KG
  • Begründung: angeblich fehlende Grundpreisangabe beim Vertrieb von Knoblauch in Öl und weiteren Produkten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbaucher)

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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