Abmahnung Klaus Lohmann

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung von Herrn Klaus Lohmann vor, in der einem eBay-Händler mehrfach angebliche Wettbewerbsverstöße vorgeworfen werden.

  1. So wurde im Rahmen der Widerrufsbelehrung insbesondere bemängelt
    1. dass nicht darüber informiert wird, dass die gesetzliche Frist zur Ausübung des Widerrufs- bzw. Rückgaberechtes nicht vor Erhalt der Belehrung in Textform und der Ware beginnt,
    2. dass die Kosten der Rücksendung der Widerrufsware dem Verbraucher auferlegt werden, ohne dass diesem die Kostenübernahme vertraglich auferlegt wurde,
    3. dass nicht auf eine bestehende Wertersatzpflicht des Käufers hingewiesen wird, die eine Verschlechterung der Sache durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme ausnimmt,
    4. und dass die Ausübung des Rechtes auf Wertsersatz für veränderte Waren, die vom Kunden entsiegelt wurden, ausgeschlossen wird.
  2. Verstöße gegen die Preisangabenverordnung wurden dem Händler vorgeworfen, weil er mit Preisen geworben hat
    1. ohne dabei die anfallenden Versandkosten für das gesamte Versandgebiet anzugeben,
    2. ohne anzugeben, dass der zu zahlende Preis die gesetzliche Mehrwertsteuer enthält,
    3. und dabei dem Preis zu Wettbewerbszwecken ein höherer Preis gegenübergestellt wird, der als „Ladenpreis“ bezeichnet wird.

In allen Fällen liegen angeblich wettbewerbsrechtlich relevante Verstöße vor.

Hinweis

Ob von Herrn Klaus Lohmann noch weitere Abmahnungen im Umlauf sind, entzieht sich unserer Kenntnis. Abmahnungen wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung und Verstößen gegen die Preisangabenverordnung sind aber immer ein heißes Eisen. Die IT-Recht Kanzlei hat darüber mehrfach in Beiträgen berichtet. Jeder Händler  sollte diesbezüglich besonders achtsam sein.

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.