Update Abmahnung Fa. Lydenti, Michael Ochmann

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Firma Lydenti, Michael Ochmann wegen angeblicher wettbewerbsrechtlicher Verstöße gegen die Kosmetikverordnung vor.

 

 
Begründet wird diese mit angeblich nicht erlaubtem Vertrieb von Bleaching-Produkten mit Wasserstoffperoxid.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: FirmaLydenti, Michael Ochmann
  • Begründung: angeblich unlauterer Vertrieb von Zahn-Bleaching-Produkten an Endkunden
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht & Kosmetikverodnung (KosmetikVÄndV)
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 50.000 €

 

Unsere Empfehlung

 

Die der Abmahnung der Firma Lydenti, Michael Ochmann beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.

Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.

 

weiterführende Links

 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

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