Abmahnung Michael Graf

Herr Michael Graf hat einen Webshop-Betreiber durch die Kanzlei DOPATKA wegen angeblich irreführenden Werbeausagen mit dem Begriff „100% Casein“ abgemahnt.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: DOPATKA Rechtsanwälte
  • Abmahner: Michael Graf
  • Begründung:  angeblichirreführende Angaben zur Produktzusammensetzung (Inhaltsstoffe) „100% Casein“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Gegenstandswert: 5.000 €

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

weiterführende Links

 

 

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