Abmahnung Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V. (VHL)

Der Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V. (VHL) hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich nicht autorisierten gesundheitsbezogenen Angaben abgemahnt.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V. (VHL)
  • Begründung:  angeblichnicht autorisierte gesundheitsbezogene Angaben beim Vertrieb von Muskelpräparaten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

weiterführende Links

 

 

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