Abmahnung Michal Piotr Konatowski e.K.: Mittlere Nennlebensdauer

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma Michal Piotr Konatowski wegen angeblich unzureichenden Angaben im Zusammenhang mit der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Michal Piotr Konatowski e.K.
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte Angabe der Leistungsaufnahme (Watt)
    • angeblich fehlende Angabe der Energieeffizienzklasse
    • angeblich fehlende Angabe der mittleren Nennlebensdauer
    • angeblich fehlende Angabe zum Lichtstrom 
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Hood
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

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