Schlagwort -Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

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Abmahnung Michal Piotr Konatowski e.K.: Mittlere Nennlebensdauer
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Abmahnung Hood: Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
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Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung bei PKW wird novelliert

Abmahnung Michal Piotr Konatowski e.K.: Mittlere Nennlebensdauer

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma Michal Piotr Konatowski wegen angeblich unzureichenden Angaben im Zusammenhang mit der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Michal Piotr Konatowski e.K.
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte Angabe der Leistungsaufnahme (Watt)
    • angeblich fehlende Angabe der Energieeffizienzklasse
    • angeblich fehlende Angabe der mittleren Nennlebensdauer
    • angeblich fehlende Angabe zum Lichtstrom 
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Hood
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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Abmahnung Hood: Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Ein Händler der über die Verkaufsplattform Hood Energiesparlampen verkauft wurde wegen angeblich fehlerhaften Angaben zur Energieeffizienzklasse abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlende Angabe der Energieeffizienzklasse
  • fehlende Angabe der mittleren Nennlebensdauer  
  • Angabe der Leistungsaufnahme in Watt

 

 

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Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung bei PKW wird novelliert

Nach der heutigen Kenntnisnahme durch das Kabinett kann die Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung nun dem Bundesrat zugeleitet werden.

Die Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung erweitert die Verbraucherinformationen und passt sie zugleich an neue Entwicklungen an, insbesondere im Bereich Elektromobilität. Neben den bislang auszuweisenden Angaben der Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte neuer Personenkraftwagen wird künftig eine farbige CO2-Effizienzskala mit den Effizienzklassen A+ (grün und sehr effizient) bis G (rot und wenig effizient) eingeführt. Der Verbraucher kann so Pkw anhand ihrer CO2-Effizienz vergleichen.

Der Berechnung der CO2-Effizienz liegt ein so genanntes relatives Modell zugrunde. Danach wird die CO2-Effizienz auf der Grundlage der CO2-Emissionen unter Berücksichtigung der Fahrzeugmasse berechnet. Dies hat den Vorteil, dass Effizienzunterschiede und Verbesserungspotentiale in allen Fahrzeugklassen transparent werden.

Umfangreiche Informationen zur aktuell geltenden Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung erhalten Sie hier.

Quelle: PM des BMWi

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.