Abmahnung EU-Outlet ltd, Nadja Schaumann

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma EU-Outlet ltd, Nadja Schaumann wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben zu den Rücksendekosten und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: EU-Outlet ltd, Nadja Schaumann
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten („40-Euro Klausel“)
angeblich fehlerhafte Angaben zum Fristbeginn des Widerrufs
angeblich fehlende Angaben zum Zustandekommen des Vertrages (Vertragsschluss)
angeblich fehlende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 20.000 Euro,

Unsere Empfehlung

Der im Zusammenhang mit anwaltlichen Abmahnungen angesetzte Streitwert sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden, da er sich unmittelbar auf die Kostenlast des Abgemahnten auswirkt. Teilweise setzen die Gerichte die Streitwerte in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten je nach Verstoß unterschiedlich hoch an. Auch die Anzahl der gerügten Verstöße kann sich auf die Streitwerthöhe auswirken. Wir empfehlen daher generell, den der Abmahnung ggf. zugrunde gelegten Streitwert stets durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, die Übernahme der im Zusammenhang mit einer Abmahnung geltend gemachten Kosten – auch für den Fall der Abgabe einer Unterlassungserklärung – vollständig zu verweigern, etwa weil sich hinreichend viele Anhaltspunkte dafür zeigen, dass die Abmahnung unberechtigt ist. Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.

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