Abmahnung NB Technologie GmbH: Irreführung „nickelfrei“

Eine Online-Händlerin wurde von der Firma NB Technologie GmbH wegen angeblich wettbewerbswidriger Angaben zur Materialbeschaffenheit von Uhren abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: NB Technologie GmbH
  • Begründung: unlautere Angaben zur Materialzusammensetzung von Edelstahluhren („nickelfrei“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Pauschale Ausgleichsforderung: 5.000 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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